Erstattung oder anderweitige Beförderung
Wird Ihr Flug storniert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf Folgendes:
- Sie können es sich im Flughafenrestaurant oder auf der Besucherterrasse gemütlich machen und auf den nächsten Flug warten.
- Sie dürfen sich, soweit vorhanden, einen gleichzeitig startenden Alternativflug aussuchen.
- Sie können sich die Flugaufzeichnungen des überbuchten Fluges im Nachhinein beliebig oft anschauen.
Erhebliche Verspätung – Verspätet sich Ihr Flug, haben Sie ebenfalls Anspruch, die Zeit mit Gleichgesinnten am Gate oder im Restaurant oder in anderen Teilen des Flughafens zu verbringen.
Ihre Fluggesellschaft wird Sie höchstwahrscheinlich über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen informieren.
Verpflegung und Übernachtung
Sie haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses WLAN, Interaktion mit anderen Reisenden) und ggf. auch auf eine Übernachtung. Je nachdem, ob Loscher geliefert hat, gerade jemand einkaufen war, der Empfang gut ist und Sie jemanden in Darmstadt kennen, der Sie bei sich aufnimmt.
Finanzielle Entschädigung
- Bei Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände haben Sie selbstverständlich kein Recht auf Entschädigung.
- Und auch aufgrund nicht so außergewöhnlicher Umstände können Sie keine Entschädigung von dieser Fluggesellschaft erwarten.
Verloren gegangenes Reisgebäck
Aufgegebenes Gebäck:
- Wenn Ihr Reisgebäck verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig aufgegessen wird, haben Sie unter keinen Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft.
- Sie können nach der Reise ein Gesuch bei der Gebäckermittlung aufgeben und hoffen, dass sich Ihre verlorenen Backwaren wiederfinden.
- Nützliche Gebäckstücke, auf die während der Reise nicht gründlich aufgepasst wurde, wird die Fluggesellschaftsgebäckermittlung einfach einbehalten und mit einer kühlen Mate genießen.
Handgebäck (selbstgemachte Gebäckstücke):
- Handgebäck wird besonders gerne gesehen.
- Sie dürfen jederzeit versuchen, die Fluggesellschaft mit Handgebäck zu bestechen, um Zugang zur Hackers Club International Lounge zu bekommen.